|
Reisewarnungen
Pakistan - Stand 07.05.2009 (Unverändert gültig seit: 04.05.2009)
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird derzeit aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Streitkräften gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt,
(siehe auch Reisen über Land)
Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen und insbesondere am Freitag von religiösen Stätten fernhalten. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten.
In der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ferner ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt.
Terrorismus
In Pakistan kam es 2008 zu über 500 Bombenanschlägen unterschiedlichen Ausmaßes. Die Tendenz war gegenüber 2007 steigend. Bisher richteten sich die meisten schweren Anschläge dieser Art gegen Einrichtungen der Streitkräfte und der Polizei, zunehmend werden auch Konflikte zwischen Glaubensrichtungen durch Bombenanschläge auf religiöse Stätten ausgetragen. Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem verheerenden Autobombenanschlag vor dem Marriott Hotel in Islamabad sind am 20. September 2008 zahlreiche Menschen getötet und verletzt worden. Unter den Verletzten waren auch deutsche Staatsbürger.
Am 3. März 2009 gab es in Lahore einen terroristischen Anschlag auf das Cricket-Team von Sri Lanka, bei dem mehrere Menschen getötet und verletzt wurden. Der Vorfall ist ein deutlicher Hinweis auf die nochmals erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge in Pakistan.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge hat sich in den letzten Monaten in die Nordwestgrenzprovinz verlagert. Zudem ist im südlichen Punjab eine Zunahme von Anschlägen zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Die pakistanische Talibanbewegung hat weitere Anschläge angedroht.
Reisenden wird empfohlen, bekannte Treffpunkte westlicher Ausländer, belebte Märkte, Menschenansammlungen und Einrichtungen von Polizei und Militär zu meiden. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird derzeit aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Streitkräften gewarnt.
In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
Am 12. und 13. Mai 2007 kam es bei innenpolitisch motivierten Auseinandersetzungen in Karachi zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Um den 28. November 2008 kam es in westlichen Außenbezirken der Stadt zu gewaltsamen ethnisch bedingten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten, ebenso wieder in der letzten Aprilwoche 2009. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch hohe Kriminalität gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Georgien - Stand 07.05.2009 (Unverändert gültig seit: 29.04.2009)
Für Reisen nach Georgien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage empfohlen, die Reisenotwendigkeit jeweils sorgfältig zu prüfen.
Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt.
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kommt es in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Abchasien und Südossetien immer noch zu Zwischenfällen.
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze in Abchasien noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze der Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. bei der Ausreise über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Südossetien: In Südossetien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Es kommt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien noch über die Verwaltungsgrenze zwischen Südossetien und den angrenzenden georgischen Regionen möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird daher ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges im August 2008 von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.
Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1) bestehen hingegen keine Bedenken.
Anlässlich von bereits seit dem 9. April 2009 andauernden Demonstrationen und damit verbundenen Blockaden im Stadtzentrum von Tiflis wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten.
Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Afghanistan - Stand 07.05.2009 (Unverändert gültig seit: 28.04.2009)
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.
Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.
Trotz Präsenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu Attentaten kommen. Die Sicherheitskräfte der Regierung sind nicht in der Lage, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.
In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden. Auch in der Hauptstadt Kabul können Überfälle und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen Land bestehen teilweise noch deutlich höhere Sicherheitsrisiken.
Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Dies gilt besonders für Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht, und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden sollten. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, auf ungesicherten Plätzen zu übernachten.
In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenärztliche Beratung verwiesen.
Hilfe für in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter "Deutsche Vertretungen".
Mexiko - Stand 28.04.2009 (Unverändert gültig seit: 27.04.2009)
Aktueller Hinweis
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Mexiko wird derzeit dringend abgeraten.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt mit, dass es in Mexiko und den USA zu mehreren hundert Fällen von "Schweinegrippe" bei Menschen gekommen ist. Bisher werden über einhundert Todesfälle gemeldet, u.a. auch in der Hauptstadt Mexiko-City.
Auch in den USA wurde bei mehreren Patienten das "Schweinegrippe“-Virus nachgewiesen. Die dortigen Krankheitsverläufe waren eher mild und entsprachen weitgehend "normalen" Grippeerkrankungen; Todesfälle wurden bislang nicht bekannt.
Inzwischen werden aus mehreren mexikanischen Bundesstaaten Fälle gemeldet. Betroffen sind u.a.:
- Mexiko City (Mexico DF)
- der umgebende Bundesstaat (Estado de Mexico)
- Staat San Luis Potosi
- Stadt Mexicali im Staat Baja California
Eine Übertragung dieser Krankheit von Mensch zu Mensch ist - wie bei der "normalen", saisonalen Grippe - möglich.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Zurzeit steht kein Impfstoff gegen diesen Erreger zur Verfügung. Jedoch können alltägliche Hygienemaßnahmen dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen, wie zum Beispiel:
- Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- engen Kontakt mit Kranken meiden
- Menschenansammlungen meiden
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de
sowie allgemeine Hinweise zur Hygiene unter www.wir-gegen-viren.de/
Informationen zu diesen Erkrankungsfällen finden Sie in englischer Sprache auf folgenden Internetseiten:
Mali - Stand 24.04.2009 (Unverändert gültig seit: 24.04.2009)
Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Kriminalität
Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis , mit Ausnahme der Städte Timbuktu und Gao (per Flugzeug bzw. aus südlicher Richtung erreichbar), wird ausdrücklich gewarnt.
Die o.g. Gebiete liegen wie folgt: entlang der malisch-mauretanischen Grenze und weiter entlang des 15,5. Breitengrades bis nach Youvaru am Niger, dann nördlich und östlich des Niger-Flusses entlang der malisch-nigrischen Grenze bis zu den Grenzen von Mali mit Niger und Algerien.
Von Reisen in das Gebiet Nara-Nampala-Léré nahe der mauretanischen Grenze wird abgeraten.
Die Sicherheitslage im Norden Malis wird durch bewaffnete, grenzüberschreitend operierende Gruppierungen erheblich gefährdet. Es besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle auch auf Reisegruppen. Jüngste, vor allem gegen die malische Armee gerichtete Anschläge deuten auf eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage hin.
Reisen über Land
Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit - besondere Vorsicht geboten.
Generell wird von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wegen des hohen damit verbundenen Unfallrisikos und der Gefahr von Überfällen abgeraten.
Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.
Haiti - Stand 24.04.2009 (Unverändert gültig seit: 21.04.2009)
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Kriminalität/ Sicherheit
In Haiti kann ein Ausbruch von Gewalt trotz der Anwesenheit internationaler Truppen- und Polizeikontingente im Rahmen der VN-Mission MINUSTAH nicht ausgeschlossen werden.
Die Sicherheitslage in Haiti bleibt trotz einiger Fortschritte bei der Bekämpfung der Bandenkriminalität schlecht, die Gewaltkriminalität ist insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince hoch. Bewaffnete Banden schrecken nicht vor Entführungen zur Erpressung eines Lösegeldes zurück. Betroffen ist neben der Hauptstadt auch Cap Haitien. Es wurden auch schon Ausländer in besseren Wohnvierteln wie dem Hauptstadtvorort Pétionville entführt.
Somalia - Stand 24.04.2009 (Unverändert gültig seit: 08.04.2009)
Vor Reisen nach Somalia und in die Gewässer vor Somalia wird eindringlich gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, das Land zu verlassen. In ganz Somalia besteht für westliche Staatsangehörige ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean, um die Seychellen, Madagaskar und vor Kenia und Tansania angegriffen und gekapert.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch und kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA umfasst ein Operationsgebiet von bis zu 500 Seemeilen vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. ATALANTA gilt primär dem Schutz der Nahrungsmittelhilfsschiffe des WFP für Somalia und von zivilen Schiffen.
Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Die EU-Mission ATALANTA bietet zivilen Schiffen eine Registrierung und einen durch Kriegsschiffe begleiteten ‚Gruppentransit’ durch gefährdete Gewässer an (www.mschoa.org). Seit Beginn der Mission ATALANTA hat es keine Angriffe auf Schiffe im begleiteten Transit gegeben. Allerdings bietet auch die Anwesenheit von Kriegsschiffen keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
Aktuelle Informationen zur Piraterielage gewährt das IMB Piracy Reporting Centre
www.icc-ccs.org
Reisende nach Somalia gehen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko ein. Im Falle einer (sei es gesundheitlichen, sei es kriminalitätsbedingten) Notlage fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten.
Die Deutsche Botschaft in Somalia ist geschlossen, die Gewährung konsularischen Schutzes ist nicht möglich. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia (Tel. 00254-20-4262100, Fax: 00254-20-4262129), Mail: info@nairobi.diplo.de).
Die Sicherheitslage in Somalia ist sehr schlecht. Ausländische Staatsangehörige werden immer wieder Opfer von Entführungen und Mordanschlägen.
Die Zahl der Selbstmordattentate nimmt zu. Hiervon ist nicht mehr nur der Süden (einschließlich Großraum Mogadischu) betroffen: Ende Oktober 2008 sind bei koordinierten Bombenanschlägen in Hargeisa (Somaliland) und Bossasso (Puntland) zahlreiche Menschen zu Tode gekommen.
Besonders kritisch ist die Lage in Zentral- und Südsomalia, einschließlich Mogadischus und der beiden Shabelle-Regionen. Neben der Gefahr gezielter Mordanschläge auf Ausländer und Entführungen ist dort stets mit Anschlägen (ferngesteuerte Sprengsätze, Granatbeschuss u.ä.) und bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen. Diese ziehen auch Unbeteiligte in großer Zahl in Mitleidenschaft.
Auch in Puntland (im Nordosten Somalias) sowie im umstrittenen Grenzgebiet zwischen Puntland und Somaliland (im Nordwesten Somalias) muss mit extremer Unsicherheit gerechnet werden. Zudem ist es in bzw. von Puntland aus jüngst zu mehreren Entführungen westlicher Staatsangehöriger und zu zahlreichen Schiffskaperungen gekommen. Im Sommer 2008 wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Golf von Aden von Piraten entführt und für sieben Wochen in das zwischen Somaliland und Puntland umstrittene Gebiet verschleppt. Kurz darauf kam es zu einer weiteren Entführung deutscher Staatsangehöriger.
Reisen nach Somaliland sind ebenfalls gefährlich. Dies wurde Anfang 2008 durch die Entführung eines deutschen Staatsangehörigen in der zwischen Somaliland und Puntland umstrittenen Sanaag-Region und durch die Bombenanschläge vom 30.10.2008 erneut unterstrichen.
Die Sicherheitslage in ganz Somalia (dies gilt auch für Somaliland!) ist zudem durch eine sehr hohe Allgemeinkriminalität gekennzeichnet. Die Sicherheitskräfte sind nicht in der Lage, hiergegen nachhaltig vorzugehen.
Weiterer Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie hier
|